Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seminare, Trainings und Lehrgänge (in Präsenzform)

Im Folgenden werden Vertragspartner der TLA Transport Logistik Akademie GmbH & Co. KG als Teilnehmer und die TLA Transport Logistik Akademie GmbH & Co. KG als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Seminare, Trainings. (im folgenden „Leistungen“). 

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt vorwiegend über das jeweilige Online-Buchungsportal, schriftlich, oder per E-Mail und ist verbindlich.

(2) Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weitergehenden Informationen oder eine umgehende Benachrichtigung, falls die Veranstaltung ausgebucht ist. Der Vertrag kommt durch Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen zustande.

§ 3 Seminarinhalte

(1) Die Inhalte und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. Die Akademie ist dazu berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit hierdurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

§ 4 Vertretung

(1) Sie können Ihre Seminarberechtigung in jedem Falle jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmenden übertragen. Hierbei entstehen keine Kosten

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die auf der Webseite der Akademie genannten Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Die Gebühr wird sofort nach der Buchung mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per E-Mail.

§ 6 Umbuchung

(1) Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin oder auf eine andere Veranstaltung der Akademie ist jederzeit schriftlich in Textform (per Post oder per E-Mail) möglich. Im Falle der Umbuchung erheben wir nachfolgende Gebühren:

– Umbuchung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: kostenlos

– Umbuchung ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 25% der Teilnahmegebühren zzgl. falls gegeben gesetzlicher MwSt.

– Umbuchung ab 2 Wochen von Seminarbeginn: 50% der Teilnahmegebühren zzgl. falls gegeben gesetzlicher MwSt.

– Umbuchung ab 5 Tage vor Seminarbeginn:  100% der Teilnahmegebühren zzgl. falls gegeben gesetzlicher MwSt.

(2) Für jeden Bearbeitungsvorgang behalten wir uns vor, 25,00 Euro netto zu berechnen.

(3) Für ein einmal kostenfrei umgebuchtes Seminar entfällt die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung.

(4) Für die Rechtzeitigkeit der Umbuchung ist der schriftliche Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.

§ 7 Rücktritt

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Akademie eingehen.

– Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn: kostenlos

– Rücktriff ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

– Rücktritt ab 2 Wochen vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

(2) Für jeden Bearbeitungsvorgang behalten wir uns vor, 25,00 Euro netto zu berechnen.

(3) Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der schriftliche Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.

§ 8 Rabattmöglichkeiten

(1) Die von uns angebotenen verschiedenen Rabattmöglichkeiten sind nicht kombinierbar. Dies gilt auch für bereits rabattierte Gesamtpreise. Sie erhalten von uns grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.

(2) Sollten Sie nachträglich teilstornieren, wird der o. g. Rabatt zurückgenommen bzw. nachbelastet. Siehe §6 und §7

§ 9 Absage von Veranstaltungen

(1) Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

(2) Bei Ausfall der Veranstaltung, infolge von Krankheit des/der Referenten/-in, verhinderter oder verspäteter Anreise, höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen etc.) sowie wichtiger organisatorischer Gründe, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei vorübergehendem Ausfall des/der Referenten/-in wird die Akademie einen Ersatztermin bestimmen. Bei dauerhaftem Ausfall werden die Seminargebühren zurückerstattet.

(3) Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.

(4) Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Änderungsvorbehalt

(1) Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Seminartages.

(2) Die Akademie ist bei Bedarf (z.B. Krankheit, Unfall) zum Austausch der vorgesehenen Referenten durch andere, thematisch gleich qualifizierte Personen, berechtigt und behält sich notwendige organisatorische, inhaltliche und methodische Änderungen vor.

§ 11 Eigentumsvorbehalt und Nutzung von Lehrmitteln

(1) Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

(2) Die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Lehrgangsunterlagen oder Lehrmaterialien ist nicht zugelassen. Insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) ist untersagt.

§ 12 Foto- und Videoaufnahmen

(1) In den Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einer Aufnahme Ihrer Person oder dem Upload des Fotoprotokolls in die Lernumgebung nicht zustimmen, wenden Sie sich an den Trainierenden.

(2) Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen und nicht die Fotoprotokolle zur Werbezwecken der TLA Transport Logistik Akademie GmbH & Co. KG verwendet werden können.

(3) Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holen wir Ihr Einverständnis im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.

§ 13 Haftung

(1) Für die Inhalte der Vorträge und Dokumentationsmappen sind die Referenten/-innen verantwortlich. Die Akademie haftet für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Akademie nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Akademie oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Akademie beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits- / Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.

§ 14 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Allgemeiner Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Bamberg, Sitz der TLA Transport Logistik Akademie GmbH & Co. KG.

Inhouse-Seminare

AGB für Inhouse-Seminare noch offen

Beratungsdienstleistungen

AGB Beratungsdienstleistungen noch offen

Fördermittelberatung

Im Folgenden werden Vertragspartner der TLA Transport Logistik Akademie GmbH & Co. KG als Auftraggeber und die TLA Transport Logistik Akademie GmbH & Co. KG als Berater bezeichnet. Auftraggeber und Berater gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Kunden („Auftraggeber“), die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Aufträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn wir in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eine Leistung ihm gegenüber vorbehaltlos erbringen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein in Textform abgeschlossener Vertrag (z.B. gegengezeichnetes Auftragsschreiben) bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratung bzw. Betreuungstätigkeit des Auftraggebers, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt, uns zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und fachkundige Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden wir zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

(3) Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese selbst beauftragen.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung eines Auftrags, so sind wir nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich dann ergebenden Folgen hinzuweisen.

§ 3 Vergütung

(1) Wir haben neben dem im Angebotsschreiben vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung unserer Auslagen, soweit dies gesondert (z.B. im gegengezeichneten Angebotsschreiben) vereinbart wird; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Zu den Auslagen zählen belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten erste Klasse), Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

(2) Sollten etwaige Fördermittel gekürzt, nicht ausgezahlt oder widerrufen werden, so ändert dies nicht die Höhe und Fälligkeit unserer Vergütung.

(3) Entfällt während unserer Tätigkeit durch unvorhergesehene Ereignisse der Auftragsgegenstand, kündigt der Auftraggeber oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflicht und ist die vereinbarte Leistung durch uns nicht mehr zu erbringen, sind wir berechtigt, für die von uns bis zur Kenntniserlangung von diesen Umständen erbrachten Leistungen einen entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass uns alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen und weitere Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

(2) Wir sind berechtigt, die uns erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen, insbesondere technische Beschreibungen, Kostenrechnungen, Angebote und Buchhaltungsunterlagen, als richtig, ordnungsgemäß und vollständig anzusehen und dem Auftrag zugrunde zu legen. Soweit wir offensichtliche Unrichtigkeiten feststellen, werden wir darauf hinweisen. Die Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Auskünfte und Unterlagen, insbesondere von Kostenaufstellungen, statistischen Angaben und inhaltlichen/technischen Beschreibungen, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Der Auftraggeber hat unsererseits etwa gelieferte Antragsunterlagen, Verwendungsnachweise, Kontrollberichte, Zwischenergebnisse und ‐berichte sowie Entwurfe schriftlicher Darstellungen der Ergebnisse der Bearbeitung des Auftrags sorgfältig darauf hin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben, insbesondere über den Auftraggeber, sein Unternehmen bzw. das zu fordernde Vorhaben, zutreffen. Etwaige Unrichtigkeiten wird der Auftraggeber uns unverzüglich in Textform mitteilen. Im Übrigen hat der Auftraggeber auf unser Verlangen die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen zu bestätigen.

(4) Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass die im Rahmen, des Auftrags von uns erarbeiteten Antragsunterlagen, Verwendungsnachweise, Kontrollberichte, Ergebnisse und Berichte, Entwurfe, Berechnungen und sonstigen Darstellungen nur für Auftragszwecke verwendet werden.

§ 5 Berichterstattung und Kommunikation

(1) Soweit Ergebnisse der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen sind, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nichts anderes vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte nur dann verbindlich, wenn sie unsererseits in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

(2) Soweit uns vom Auftraggeber eine E‐Mail‐Adresse mitgeteilt wird, willigt er – jederzeit widerruflich – ein, dass wir ihm ohne Einschränkungen per E‐Mail auftragsbezogene Informationen zusenden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E‐Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.

§ 6 Haftung

(1) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Etwaige einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen den vorstehenden Haftungsbeschränkungen vor, lassen deren Wirksamkeit jedoch ‐ soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ‐ unberührt.

§ 7 Aufbewahrung und Herausgabe von Dokumenten

(1) Uns überlassene Dokumente (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber benannte Dritte übergeben oder, wenn dies gesondert vereinbart ist, von uns auch verwahrt oder vernichtet bzw. gelöscht. Wir sind berechtigt, Kopien davon aufzubewahren bzw. zu speichern, soweit wir dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation unserer Leistungen benötigen oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.

(2) Bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche auf Vergütung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an den herauszugebenden Dokumenten zu.

(3) Die Erfüllung von Aufbewahrung‐ und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt allein dem Auftraggeber.

§ 8 Verschwiegenheit

(1) Wir werden über alle Angelegenheiten, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber uns von dieser Verschwiegenheitspflicht entbindet oder gesetzliche oder behördlich/gerichtlich angeordnete Offenbarungspflichten bestehen.

(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen unsererseits (insbesondere Ansprüche auf Vergütung) oder zur Abwehr von Ansprüchen (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder ggf. Dritter gegen uns) notwendig ist, sind wir von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Beraters.

§11 Datenschutz

(1) Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so sind wir verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

(2) Wir nehmen keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.