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De-minimis: Fördermittelupdate 2024

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Veröffentlicht am:

24.01.2024

Neues Förderprogramm für Umweltschutz und Sicherheit: De-minimis wird angepasst

Da die Neufassung der EU-Verordnung für „De-minimis“-Beihilfen zum Zeitpunkt der Vorbereitungen des Förderprogramms noch nicht in Kraft getreten war wurde verfügt, dass für die Förderperiode 2024 das neue Programm „Umweltschutz und Sicherheit“ mit der bestehenden Richtline „De-minimis“ abgewickelt werden soll.

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) 22.01.2024

Laut angaben haben sich hierauf das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Abstimmung mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verständigt um dieses Förderprogramm kurzfristig anbieten zu können.

Wir haben alles aus der Synopse für Sie zusammengefasst. Erfahren Sie hier, welche Änderungen umgesetzt werden:

Änderungen und Fristen:

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im Vorfeld des Antragsstarts zum 05. Februar 2024 bedeutende Änderungen bekannt gegeben. Aufgrund der EU-Verordnung sind Maßnahmen nur bis zum 30. Juni 2024 bewilligungsfähig und anders als in den Vorjahren können Antragsteller in diesem Zeitraum lediglich einen Antrag einreichen.

Antragstellung

Das BALM hat den Antragsstart für die Förderperiode 2024 mit einem Vorlauf von zwei Wochen bekanntgegeben. Dieser startet am 05. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024.

Fahrzeugnachweise

In der aktuellen Fassung werden Fahrzeugnachweise erst bei der Einreichung der Verwendungsnachweise benötigt. Der Stichtag für diese Nachweise bleibt, wie in den vergangenen Jahren, der 01. Dezember. Somit gilt als verbindlicher Stichtag weiterhin der 01. Dezember 2024.

Förderfähige Maßnahmen

Der Maßnahmenkatalog wurde vom BALM überarbeitet, um den „Interpretationsspielraum“ zu minimieren. Ein spezielles Formblatt im Verwendungsnachweis soll für mehr Klarheit und eine beschleunigte Antragsbearbeitung sorgen. Die Behörde erhofft sich nach eigenen Angaben hieraus Rechtssicherheit und eine beschleunigte Abarbeitung der Anträge.

Eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie im hier im Maßnahmenkatalog des Bundesamtes.

Besonderheiten – Miete/Leasing von Gegenständen

Im Jahr 2024 sind als zuwendungsfähige Ausgaben für die Miete/Leasing von Gegenständen künftig ausschließlich die Ausgaben relevant, die auf dem Erwerb durch Kauf basieren. In den vergangenen Jahren wurden hier lediglich die für den Bewilligungszeitraum anfallenden und anrechenbaren Kosten berücksichtigt. Diese Änderung stellt eine erhebliche Vereinfachung für die Zuwendungsberechtigten dar.

Besonderheiten – Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Zuwendungsfähige Ausgaben für Dienstleistungen müssen nun innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Die Grundlage sind nicht mehr die Vertragsunterlagen, sondern die Rechnungslegung und die erfolgte Zahlung. Diese Anpassungen sollen nicht nur die Antragstellung vereinfachen, sondern auch eine effiziente und transparente Abwicklung der Fördermittel sicherstellen.

Fazit

Insgesamt ist es erfreulich, dass „Umweltschutz und Sicherheit“ eine Neuauflage des Förderprogramms „De-minimis“ ist, welche ausgeführt wird. Diese ermöglicht es den Unternehmen, Maßnahmen für den Umweltschutz und die Sicherheit im Straßenverkehr realisierbar zu machen. Die kurzfristige Umsetzung des Antragsstarts durch das BALM mit einem Vorlauf von zwei Wochen ab dem 05. Februar 2024 zeigt, dass die Behörden bestrebt sind, die finanzielle Unterstützung zeitnah verfügbar zu machen.

Dennoch bleibt ein Unsicherheitsfaktor bestehen, da niemand genau weiß, wie es nach dem 30. Juni 2024 weitergehen wird. Die Beschränkung der Maßnahmenbewilligung bis zu diesem Datum schafft eine gewisse Dringlichkeit in der Umsetzung von Projekten. Es wäre wünschenswert, dass frühzeitig Klarheit über die Fortführung oder eventuelle Anpassungen des Förderprogramms geschaffen wird, um Planungssicherheit für die Zuwendungsberechtigten zu gewährleisten.

Insgesamt zeigt die Förderinitiative positive Ansätze, und es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen weiterhin bestrebt sind, die Rahmenbedingungen transparent zu gestalten und die Unterstützung auch über den 30. Juni 2024 hinaus sicherzustellen. Dies ist entscheidend, um langfristige und nachhaltige Umweltschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen.

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